(22.9.2015) Neue Pauschalreiserichtlinie vom Rat angenommen
News
Überflug über Krisengebiete wegen russischer Raketen auf Syrien gefährlich
Airlines fürchten die russischen Raketen
Russland feuert im Kaspischen Meer Raketen nach Syrien ab. Dabei kreuzen sie eine der Hauptflugrouten nach Europa, wenn auch auf geringerer Höhe. Eine Airline hat trotzdem schon reagiert. Von Gesche Wüpper
Distribution Cost Charge der LH Group - Ein Verstoss gegen Schweizer Wettbewerbsrecht?
Klage gegen die Distribution Cost Charge der LH Group als Wettbewerbsverstoss in der Schweiz basierend auf Art 7 KG - und auf europäischer Ebene als Verstoss gegen den Code of Conduct - BRAVO schweizerischer Reise-Verband (SRV)!
Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat bei der Wettbewerbskommission ein Klage gegen die Lufthansa-Gruppe und deren Distribution Cost Charge (DCC) eingereicht. Bereits zuvor hatte der SRV juristische Abklärungen vorgenommen, ob die Einführung der DCC gegen geltendes Recht verstosse. Die vom SRV beauftragte Anwaltskanzlei Blum&Grob Rechtsanwälte in Zürich hat eine ausführliche Analyse erstellt und am Mittwoch bei der Wettbewerbskommission (WEKO) eine Anzeige eingereicht — basierend auf Art. 7 KG.
Urlaubstours mit Anzahlungen und Stornostaffel weit über BGH Grenze
Erstaunliche Urteile des Landgericht Leipzig - und eine fragwürdige Steilvorlage an alle Reiseveranstalter, wie man das BGH Urteil zu Anzahlungshöhe und Stornostaffeln durch extreme - vom Gesetzgeber ja genauso geforderte - Ausdifferenzierung einzelner Reisearten rechtmäßig bedient und dadurch Anzahlungen im Einzelfall bis zu 100% des Reisepreises rechtfertigt. Auch die Stornokosten werden durch aktives Belegrechnen der Controlling Abteilung von Unister plötzlich gerichtsfest. Da die Ausdifferenzierung der einzelnen Reisearten aber für den Kunden als wesentliches Merkmal seiner Reise intransparent erfolgt - den BUCHSTABEN seiner Pauschalreise und der damit gültigen Anzahlungs- und Stornosätzen erfährt er vor Buchung nur durch Anklicken des versteckten AGB Links und weiss dann nicht mal was der Buchstabe bedeutet, wenn er die AGBs nicht intensiv durchliest - liegt hierin unseres Erachtens nach ein Verstoss gegen §§305 ff BGB.
Außergewöhnlicher Umstand bei Fluggastrechten
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Tod eines Fluggastes
Die Erkrankung eines Passagiers während des Boardings und dessen Tod an Bord des Flugzeugs stellt einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO dar.
Kann die Crew aufgrund der Verspätung dieses Fluges wegen Überschreitung der maximalen Flugdienstzeiten nicht weiterfliegen, ist das Luftfahrtunternehmen nicht dazu verpflichtet, als zu-mutbare Maßnahme vor Ort eine Ersatz-Crew vorzuhalten. Dies gilt insbesondere für Flughafen im Ausland, die nicht Heimatflughäfen des Luftfahrtunternehmens sind.
AG Hannover, Urt. v. 27.08.2015 – 40 C 287/15
Neue EU Pauschalreiserichtlinie Im EU-Rat und in der ersten Lesung
Neue Pauschalreiserichtlinie vom Rat angenommen
EuGH zu Annullierung wegen technischer Defekte
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 105/15
Luxemburg, den 17. September 2015
Urteil in der Rechtssache C-257/14 Presse und Information Corina van der Lans / Koninklijke Luchtvaart Maatschappij NV
Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme Ausgleich leisten
Jedoch können bestimmte technische Probleme, die u. a. aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien
BGH Insolvenzabsicherung für ausländische Tour Operator
Urteil: Reisebüros müssen Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter aus der EU nachweisen
Der BGH hat über die Pflicht eines Reisevermittlers zum Nachweis einer für den Insolvenzfall des Reiseveranstalters geltenden Kundengeldabsicherung entschieden, wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.
Kamele als Unfallverursacher
Amtsgericht München, Urteil vom 24.06.2015 - 111 C 30051/14
Urteil: Reiseausflug und der Sturz vom Kamel
Ein Urlauber erlitt während eines Kamelausritts einen schweren Unfall. Das Kamel stolperte, scheute und stellte sich mit den Vorderbeinen auf, so dass der Urlauber vom Kamel fiel. Der Kameltreiber sei dafür verantwortlich, so der Urlauber. Dieser habe den Sturz nicht verhindert. Schmerzensgeldforderung vom Reiseverantstalter: 3378 Euro.
Komplette Flugpreis Anzeige auf erster Preis-Seite erforderlich
BGH-Urteil zu Flugtickets
Endpreis muss bei Online-Buchung sofort erkennbar sein
Mehr Klarheit von Anfang an: Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen direkt den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
LH Piloten Streik vorerst gestoppt !
Lufthansa-Piloten müssen zurück ins Cockpit
Gerade hatte die Pilotengewerkschaft mit Streiks bis Weihnachten gedroht, da muss sie eine herbe Niederlage hinnehmen. Der Arbeitskampf ist rechtswidrig und die Airline fliegt wieder – vorerst.