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Champagner Panne bei Easyjet

Champagner Panne

Der Korken einer Champagnerflasche zwang eine Easyjet Maschine zurück auf den Boden. Die Folge der unfreiwilligen Zwischenlandung: 3,5 Stunden Flugverspätung.

Reichweiten-Verlust durch Passagiergewicht

Technische Details

Boeing-Jets fliegen plötzlich weniger weit

Boeing hat die Angaben zu den Flugzeugmodellen angepasst. Die Jets haben nun eine kleinere Reichweite, obwohl die Technik die gleiche bleibt. Das liegt auch daran, dass die Menschen generell dicker werden

Handgepäck bitte liegenlassen!

Handgepäck bei Evakuierung

Passagiere werden bei Unfällen Risikofaktor

Der Brand einer Boeing 777 von British Airways in Las Vegas zeigte: Passagiere verhalten sich bei einer Evakuierung oft fahrlässig und nehmen Handgepäck mit. Sie gefährden damit sich und ihre Mitreisenden.

Neue Fluggastrechte Verordnung kommt nicht

Die geplante Neufassung der EU Verordnung 261/04 mit erheblichen Verschlechterung des bestehenden Schutzniveaus kommt auf absehbare Zeit nicht zustande. Die griechische Ratspräsidentschaft wirft im EU Ministerrat das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung haben und die nachfolgende italienische Ratspräsidentschaft hat bereits erklärt das Thema nicht behandeln zu wollen. Insebsondere England und Spanien konnten sich über die Frage der Einbeziehung des Flughafens von Gibraltar nicht einigen. das scheint aber nur der vordergründige Anlass für die Streichung des Themas von der Agenda zu sein. Unter dem Druck der Airline-Lobbyisten hatte sich zunächst eine Vorschlagsfassung für die neue Verordnung ergeben, die das Anspruchsniveau der Passagieren um 90% gegenüber der aktuellen Fassung reduziert hätte. Dagegen regte sich Widerstand im EU parlament, die mit einer eigenständigen Fassung die Abstimmung gewannen. Die daraufhin nötige erneute Abstimmung im Ministerrat fand keine vertretbare Kompromisslinie, zumals besonders Österreich auf Erhaltung des erreichten Verbraucherschutzniveaus bestand:

 

EU Bericht zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Kann ein Passagier seine ihm nach der EU Verordnung über Passagierrechte zustehenden Rechte bei der betroffenen Fluggesellschaft nicht durchsetzen, kann der dies der nationalen Aufsichtsbehörde - in Deutschland dem Luftfahrtbundesamt LBA in Braunschweig melden. Dieses prüft dann, ob die Fluggesellschaft sich korrekt verhalten hat und kann bei grober Mißachtung der EU Verordnung auch massive Strafen und Ordnungsgelder gegen die Airlines verhängen. Bislang erweist sich dieses Sanktionsmittel aber als ein stumpfes Schwert, wie auch der Bericht des zuständigen EU- Kommissars zeigt:

 

Vorkasse bei Flugbuchungen

Die gängige Vorkassepraxis der Airlines, wonach unmittelbar nach Buchung das Flugticket vollständig zu bezahlen ist, obschon noch Monate bis zum Abflugtermin vergehen, ist umstritten und diverse Verbraucherverbände klagen gegen diese Vorkasse. Mit zunehmendem Erfolg. Hier ein Urteil des LG Frankfurt.

 

BGH entscheidet über Screen Scraping

Der BGH hat kürzlich in einem Verfahren zum sogenannten Screen-Scraping, dem automatischen Auslesen von Seiteninhalten und der Weiterverabeitung auf eigenen Seiten, das folgende Urteil erlassen. Im konkreten ging es dabei um Flugverbindungen der Ryanair, die bekannterweise sich nur vom Kunden direkt buchen lassen möchte. Hier hatte ein Flugbuchungsportal die Angebote der Ryanair auf seiner Seite entsprechend dargestellt.

 

EU-Blacklist der gesperrten Airlines für EU-Luftraum

Die EU hat ihre Liste bezüglich der Sperrung des europäischen Luftraumes für bestimmte Flugesellschaften erneuert. Für Reiseveranstalter und eigenveranstaltende Reisebüros besteht eine Hinweispflicht. Deshalb hier die Neuerungen und der Link:

 

 

Erfrischungstücher und ihre Folgen

30.04.2014 - Pressemitteilung OLG Frankfurt am Main

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) einer Reisenden ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,-- € zugesprochen, weil diese durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern während eines mehrstündigen Fluges eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt.

 

 

Fluggastrechte - Defekt mit Ansage

Ansprüche bei großer Verspätung bei der Airline anmelden, viele kennen schon die beliebte Bausteinantwort- es hätte eine außergewöhnlicher Umstand vorgelegen, deshalb sei man von der Zahlungsverpflichtung befreit. Zwar habe viele Gerichte mittlerweise den Anwendungsbereich des außergewöhnlichen Umstandes klar definiert. Die EU-Kommission möchte jedoch in der gerade vorgelegten Novellierung der EU-Passagierrechte Verordnung den Begriff des "außergewöhnlichen Umstandes" neu definieren und will sämtliche auftretenden Defekte als einen solchen Umstand werten, wenn die Airline ordnungsgemäße Wartung des Fluggerätes nachweisen kann. Damit sind dann Ansprüche des Fluggastes so gut wie ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu einen Kommentar von Jan Gruber veröffentlicht auf der Seite austrianaviation.net :

 

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