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Private Zimmervermietung boomt

Die kontinuierlich ansteigenden Nutzerzahlen von Privatvermietungsportalen wie airbnb oder wimdu rufen die Hoteliers auf den Plan. Sie wollen sich gegen diese "ungenehmigte" gewerbliche Vermietung wehren und fordern behördliches Einschreiten. In New York sind schon erste heftige Strafen verhängt worden. So berichtet die österreichische Zeitung "Die Presse"

 

Hotelierkritik: "Gleiche Pflichten für Private"

17.04.2014 | 17:14 |  (Die Presse)

Die Hoteliers fordern klare Regeln für Airbnb und Co. Städte wie Berlin und New York versuchen bereits, die private Zimmervermittlung einzuschränken.

Wien. Das Geschäft mit Gastgebern, die Zimmer oder Wohnungen auf jungen Onlineportalen anbieten, boomt. Noch gibt man sich in der Wirtschaftskammer etwa gelassen, langsam aber entwickeln sich diese Vermieter vielerorts zu ernsthaften Konkurrenten. Auch preislich: Ein hübsches, zentrales Apartment für das Osterwochenende in Wien gibt es – spontan gebucht – immerhin ab etwa 60 Euro pro Nacht. Preise, die auch zustande kommen, weil sich viele Gastgeber lästige Nebenkosten sparen – Ortstaxen, Ausgaben, um Auflagen zu erfüllen, die für Hotels gelten, oder Steuern – und das ruft Kritiker auf den Plan.

Thomas Reisenzahn, der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) etwa kritisiert, dass die Gäste in keinen Statistiken aufscheinen, beruhen diese doch auf den Meldedaten der Hotels – diese Meldezettel füllen private Unterkunftgeber oft nicht aus. Reisenzahn spricht von den jungen Plattformen zwar als „Bereicherung für die Destination“, nicht als Konkurrenz. Schließlich hätten Gäste in Wien immer schon eine Million Nächte pro Jahr bei Bekannten verbracht. Diese Leute würden nun Apartments nutzen.

Aber die ÖHV fordert, genauso wie Wien Tourismus, dass für private Vermieter klare Regeln gelten. Schließlich agieren die Vermieter zum Teil im rechtlichen Graubereich. Die professionelleren unter den Gastgebern melden ihre Gäste freilich an, zahlen Ortstaxen und Steuern. Andere vergeben Zimmer in ihren Wohnungen „schwarz“ – und ohne Vermieter zu informieren.

Airbnb und Co. weisen Gastgeber zwar auf steuerliche und rechtliche Pflichten hin, sie vermitteln aber bloß gegen eine Gebühr, sind jedoch für Steuerliches nicht verantwortlich. „Sie sollten die gleichen Verpflichtungen haben wie Hotels, wenn es um Ortstaxen geht, um Steuern, um Bestimmungen wie den Brandschutz“, sagt Reisenzahn. Ein Problem, das in Berlin, einer der Städte, in denen Airbnb Wien weit voraus ist, zuletzt zu einem Gerichtsurteil geführt hat. Dort braucht ein Anbieter nun die ausdrückliche Genehmigung seines Vermieters und des Bezirksamtes, bevor er eine Wohnung temporär Touristen überlassen darf.

 

Saftige Strafen für Vermieter

In New York und Quebec wurden illegale Untervermieter bereits zu saftigen Strafen verurteilt. Mittlerweile ist in New York das Untervermieten für weniger als 30 Tage verboten, um die Hotellerie zu schützen. In San Francisco will Airbnb künftig die Hotelsteuer von Gastgebern einheben. Modelle, die man sich in Österreich anschauen sollte, sagt Vera Schweder von Wien Tourismus. Die Zahl der privaten Gastgeber in Wien wächst, „das muss man im Auge behalten und Rechtssicherheit herstellen“. (cim)


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