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Distribution Cost Charge der LH Group - Ein Verstoss gegen Schweizer Wettbewerbsrecht?

Klage gegen die Distribution Cost Charge der LH Group als Wettbewerbsverstoss in der Schweiz basierend auf Art 7 KG - und auf europäischer Ebene als Verstoss gegen den Code of Conduct - BRAVO schweizerischer Reise-Verband (SRV)!

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat bei der Wettbewerbskommission ein Klage gegen die Lufthansa-Gruppe und deren Distribution Cost Charge (DCC) eingereicht. Bereits zuvor hatte der SRV juristische Abklärungen vorgenommen, ob die Einführung der DCC gegen geltendes Recht verstosse. Die vom SRV beauftragte Anwaltskanzlei Blum&Grob Rechtsanwälte in Zürich hat eine ausführliche Analyse erstellt und am Mittwoch  bei der Wettbewerbskommission (WEKO) eine Anzeige eingereicht — basierend auf Art. 7 KG.

 

Dieser Artikel besagt: ein marktbeherrschendes Unternehmen verhält sich dann unzulässig, wenn es durch den Missbrauch seiner Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder der Ausübung des Wettbewerbs behindert oder die Marktgegenseite benachteiligt. Es bestehe in verschiedener Hinsicht der Verdacht, dass das Verhalten der Lufthansa Gruppe unter diese Bestimmung fallen könnte, heisst es in einer SRV-Mitteilung.

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz weilte am Mittwoch zusammen mit Vertretern der deutschen und österreichischen Reiseverbände in Brüssel bei der EU-Kommission. Kunz sagt gegenüber travelnews.ch: "Es sind zwei verschiedene Punkte, die angegriffen werden. Auf EU-Ebene kommt der gleiche Punkt, den wir bei der Weko monieren, ebenfalls zum Tragen. Diese Beschwerde wird erst in den kommenden Wochen eingereicht. Aber in erster Linie rechnet man sich die grössten Chancen aus, dass der Code of Conduct von der Lufthansa verletzt wird". Das heisse, mit dem LH-Agent.com-Portal werde die Lufthansa zu einem eigentlichen GDS und so auch beurteilt. Und ein GDS dürfe nicht differenzierte Preise auf den Markt geben. Und diesen Punkt der Beschwerde übernimmt die ECTAA, der europäische Dachverband. Auf der EU-Ebene wird der Klage gegen den Code of Conduct höhere Chancen eingeräumt.

Über die Dauer und die Chancen der beiden Verfahren will wich Walter Kunz nicht äussern, das sei schwierig abzuschätzen. "Der Austausch war aber äusserst konstruktiv und die negativen Auswirkungen auf die Konsumenten und Reisebüros konnten nochmals im Detail dargelegt und intensiv diskutiert werden. Die Kommission nimmt die eingereichte Beschwerde sehr ernst, hat daher erste Verfahrensschritte bereits eingeleitet und uns eine zügige Bearbeitung des Dossiers zugesichert." Zudem werde die EU-Kommission vor Ort in einem belgischen Reisebüro den Sachverhalt genau untersuchen.

 

Quelle: travelnews CH

 

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