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Komplette Flugpreis Anzeige auf erster Preis-Seite erforderlich

BGH-Urteil zu Flugtickets

Endpreis muss bei Online-Buchung sofort erkennbar sein

Mehr Klarheit von Anfang an: Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen direkt den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

 

Erst freut man sich über den günstigen Flugpreis, dann schlagen die Gebühren, Steuern oder der Kerosinzuschlag zu Buche - und schon ist die Reise doch teurer als angenommen. Künftig soll sofort Klarheit herrschen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen müssen. Dieser müsse sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine "informationsgeleitete Entscheidung" treffen könne. 

Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte. 

Der vzbv hatte rechtliche Schritte unternommen, weil die Fluggesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen geworben hatte, aber nur für einen Flug der endgültige Preis einschließlich Steuern und Gebühren angegeben war. 

Um zu erfahren, was weitere Flüge einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschlägen kosteten, mussten die Verbraucher die einzelnen Flüge anklicken. Der vzbv hatte in der Preisdarstellung des Unternehmens einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung gesehen.

Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger Kollegen erklärten im Januar daraufhin die Praxis von Air Berlin für nicht rechtens. Der BGH setzte das Urteil nun in deutsches Recht um.

ele/dpa

 

 

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