Web студия Вархола Константина

Sprache

Neue EU Pauschalreiserichtlinie Im EU-Rat und in der ersten Lesung

Neue Pauschalreiserichtlinie vom Rat angenommen

 von Prof. Dr. Ernst Führich reiserecht-fuehrich.blogspot.com

(22.9.2015) Neue Pauschalreiserichtlinie vom Rat angenommen

Nachdem der Rat am 4. 9. 2015 seine endgültige Zustimmung zum Vorschlag
der Kommission gegeben hat und gleichzeitig eine neue überarbeitete deutschsprachige Fassung vorliegt, ist mit der Zustimmung des Parlaments im Oktober zu rechnen. Daher sind nach deren Inkrafttreten, 30 Monate später, die geänderte Vorschriften der §§ 651a ff. BGB anzuwenden. Also erst 2019 wird es für die Rechtsanwender ernst.
 
Für das BMJV in Berlin wird der Referenten –Entwurf im Referat Schuldrecht II jedoch schon vorher eine erste Bewährungsprobe werden. Insoweit hat die zuständige Referentin Gabriele Scheuer beim Reiserechtstag der DGfR in Mainz am 19.9.2015 in ihrem Vortrag den Entwurf baldmöglichst angekündigt, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Wahl des neuen Bundestages abzuschließen.
 
 
Gabriele Scheuer wird einige schwere Nüsse zu knacken haben. Einmal ist diese vollständig neue, grundsätzlich vollharmonisierende Richtlinie zwingend – also im Prinzip ist keine Abweichung des alten und neuen Rechts ist mehr möglich! Allerdings lässt die Richtlinie Ausnahmen zu wie bei der Buchung von Ferienunterkünften bei Reiseveranstaltern entsprechend der Rechtsprechung des BGH. Zum anderen wird der Begriff der Pauschalreise um die sog. Click-through-Buchungen erweitert und  die Insolvenzabsicherung des Reisevermittlers bei den neuen sog. verbundenen Reisearrangements eingeführt, wenn Zahlungen der Reisenden über die Kasse des Vermittlers abgewickelt werden und kein Direktinkasso des Veranstalters erfolgt. Ich wünsche dem BMJV eine glückliche Hand,
so dass das neue Pauschalreiserecht wirklich für den Reisenden und die Branche ein Gewinn ist!
 
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG

 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

 

Tel. +49 211 890 366 4

Fax +49 211 890 399 9

 

Mail office@esrechtsanwaelte.com