Web студия Вархола Константина

Sprache

News

News

Neue Fluggastrechte Verordnung kommt nicht

Die geplante Neufassung der EU Verordnung 261/04 mit erheblichen Verschlechterung des bestehenden Schutzniveaus kommt auf absehbare Zeit nicht zustande. Die griechische Ratspräsidentschaft wirft im EU Ministerrat das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung haben und die nachfolgende italienische Ratspräsidentschaft hat bereits erklärt das Thema nicht behandeln zu wollen. Insebsondere England und Spanien konnten sich über die Frage der Einbeziehung des Flughafens von Gibraltar nicht einigen. das scheint aber nur der vordergründige Anlass für die Streichung des Themas von der Agenda zu sein. Unter dem Druck der Airline-Lobbyisten hatte sich zunächst eine Vorschlagsfassung für die neue Verordnung ergeben, die das Anspruchsniveau der Passagieren um 90% gegenüber der aktuellen Fassung reduziert hätte. Dagegen regte sich Widerstand im EU parlament, die mit einer eigenständigen Fassung die Abstimmung gewannen. Die daraufhin nötige erneute Abstimmung im Ministerrat fand keine vertretbare Kompromisslinie, zumals besonders Österreich auf Erhaltung des erreichten Verbraucherschutzniveaus bestand:

 

EU Bericht zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Kann ein Passagier seine ihm nach der EU Verordnung über Passagierrechte zustehenden Rechte bei der betroffenen Fluggesellschaft nicht durchsetzen, kann der dies der nationalen Aufsichtsbehörde - in Deutschland dem Luftfahrtbundesamt LBA in Braunschweig melden. Dieses prüft dann, ob die Fluggesellschaft sich korrekt verhalten hat und kann bei grober Mißachtung der EU Verordnung auch massive Strafen und Ordnungsgelder gegen die Airlines verhängen. Bislang erweist sich dieses Sanktionsmittel aber als ein stumpfes Schwert, wie auch der Bericht des zuständigen EU- Kommissars zeigt:

 

Vorkasse bei Flugbuchungen

Die gängige Vorkassepraxis der Airlines, wonach unmittelbar nach Buchung das Flugticket vollständig zu bezahlen ist, obschon noch Monate bis zum Abflugtermin vergehen, ist umstritten und diverse Verbraucherverbände klagen gegen diese Vorkasse. Mit zunehmendem Erfolg. Hier ein Urteil des LG Frankfurt.

 

BGH entscheidet über Screen Scraping

Der BGH hat kürzlich in einem Verfahren zum sogenannten Screen-Scraping, dem automatischen Auslesen von Seiteninhalten und der Weiterverabeitung auf eigenen Seiten, das folgende Urteil erlassen. Im konkreten ging es dabei um Flugverbindungen der Ryanair, die bekannterweise sich nur vom Kunden direkt buchen lassen möchte. Hier hatte ein Flugbuchungsportal die Angebote der Ryanair auf seiner Seite entsprechend dargestellt.

 

EU-Blacklist der gesperrten Airlines für EU-Luftraum

Die EU hat ihre Liste bezüglich der Sperrung des europäischen Luftraumes für bestimmte Flugesellschaften erneuert. Für Reiseveranstalter und eigenveranstaltende Reisebüros besteht eine Hinweispflicht. Deshalb hier die Neuerungen und der Link:

 

 

Erfrischungstücher und ihre Folgen

30.04.2014 - Pressemitteilung OLG Frankfurt am Main

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) einer Reisenden ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,-- € zugesprochen, weil diese durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern während eines mehrstündigen Fluges eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt.

 

 

Fluggastrechte - Defekt mit Ansage

Ansprüche bei großer Verspätung bei der Airline anmelden, viele kennen schon die beliebte Bausteinantwort- es hätte eine außergewöhnlicher Umstand vorgelegen, deshalb sei man von der Zahlungsverpflichtung befreit. Zwar habe viele Gerichte mittlerweise den Anwendungsbereich des außergewöhnlichen Umstandes klar definiert. Die EU-Kommission möchte jedoch in der gerade vorgelegten Novellierung der EU-Passagierrechte Verordnung den Begriff des "außergewöhnlichen Umstandes" neu definieren und will sämtliche auftretenden Defekte als einen solchen Umstand werten, wenn die Airline ordnungsgemäße Wartung des Fluggerätes nachweisen kann. Damit sind dann Ansprüche des Fluggastes so gut wie ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu einen Kommentar von Jan Gruber veröffentlicht auf der Seite austrianaviation.net :

 

Flugstorno - Geht das auch bei non refundable Sonderflugpreisen?

Das Problem mit der Erstattung von nicht vermeintlich nicht erstattungsfähigen Flugtickets gerät zunehmend ins Fadenkreuz der Verbraucherschützer. Nicht nur dass hier die Rückzahlung von nicht genutzten Steuern und Gebühren gefordert werden kann. Auch die häufig als "Steuern und Gebühren" im Ticket nicht klar ausgewiesenen Kerosinzuschläge können zurückverlangt werden. Darüberhinaus muss die Airline auch ersparte Aufwendungen erstatten. Dies gestaltet sich wegen der schwierigen Beweislage allerdings kompliziert. Unser Kooperationspartner RA Jan Bartholl hat sich intensiv mit rechtlichen Optionen bei nicht genutzten Flugtickets befasst:

 

EU Untersuchung mit Mängeln bei Reiseportalen

Die Rechte europäischer Verbraucher werden von Reiseportalen im Internet massenhaft missachtet. Das ist das Ergebnis einer EU-weiten Untersuchung, die am Montag von der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt wurde, und an der sich die nationalen Verbraucherschutzbehörden beteiligt hatten.

Demnach hätten 2013 nur 170 von 552 untersuchten Websites, die Flug- und Hotelbuchungen abwickeln, europaweit geltende Konsumentenrechte vollumfänglich umgesetzt - etwas weniger als ein Drittel.

In Deutschland beteiligten sich das Bundesamt für Verbraucherschutz, die Wettbewerbszentrale sowie die Verbraucherzentrale (vzbz) an der Aktion. Dabei seien 33 Angebote von 30 Internetseiten überprüft worden. In nur 19 Fällen seien die Verbraucherschutzrechte zu einhundert Prozent gewahrt gewesen.

Die Verbraucherzentrale teilte ergänzend mit, sie habe insgesamt sechs Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen habe es außergerichtliche Einigungen gegeben, in den restlichen sei Klage erhoben worden. Diese Klagen richteten sich gegen drei Fluggesellschaften sowie eine Flug-Suchmaschine.

 

Private Zimmervermietung boomt

Die kontinuierlich ansteigenden Nutzerzahlen von Privatvermietungsportalen wie airbnb oder wimdu rufen die Hoteliers auf den Plan. Sie wollen sich gegen diese "ungenehmigte" gewerbliche Vermietung wehren und fordern behördliches Einschreiten. In New York sind schon erste heftige Strafen verhängt worden. So berichtet die österreichische Zeitung "Die Presse"

 

Page 1 of 2

 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

 

Tel. +49 211 890 366 4

Fax +49 211 890 399 9

 

Mail office@esrechtsanwaelte.com