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EU Bericht zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Kann ein Passagier seine ihm nach der EU Verordnung über Passagierrechte zustehenden Rechte bei der betroffenen Fluggesellschaft nicht durchsetzen, kann der dies der nationalen Aufsichtsbehörde - in Deutschland dem Luftfahrtbundesamt LBA in Braunschweig melden. Dieses prüft dann, ob die Fluggesellschaft sich korrekt verhalten hat und kann bei grober Mißachtung der EU Verordnung auch massive Strafen und Ordnungsgelder gegen die Airlines verhängen. Bislang erweist sich dieses Sanktionsmittel aber als ein stumpfes Schwert, wie auch der Bericht des zuständigen EU- Kommissars zeigt:

 

Pressemitteilung

Brüssel, 15. Mai 2014

Bericht der EU-Kommission: Mitgliedstaaten müssen sich stärker um die Durchsetzung von Fluggastrechten bemühen

Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Bearbeitung und Durchsetzung von Fluggastbeschwerden in der EU zwischen 2010 und 2012 gibt. Der Bericht zeigt, dass die gegenüber den nationalen Behörden geltend gemachten Ansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach dem außergewöhnlichen Jahr 2010 (Vulkanaschekrise, schneebedingte Störungen des Flugverkehrs) wieder zurückgegangen sind. Des Weiteren geht aus dem Bericht hervor, dass Fluggesellschaften nur in 1 % der Fälle mit Sanktionen belegt wurden, da die meisten Streitfälle in einem früheren Stadium anderweitig geregelt werden konnten. Generell ist auch die Zahl der Beschwerden von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die sich auf ihrem Flug mit Problemen konfrontiert sahen, weiterhin sehr gering. Sanktionen gegen Flug­gesellschaften wurden in diesen Fällen keine verhängt.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: „Ich bin stolz auf die europäischen Errungenschaften, die in den vergangenen fünf Jahren auf dem Gebiet der Fluggastrechte erzielt wurden. Allerdings haben Rechte nur dann einen Wert, wenn sie auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Die Kommission wird weiter genau darauf achten, dass sich die Reisenden über ihre Rechte und falls notwendig auch ihre Beschwerdemöglichkeiten voll im Klaren sind. Das Hauptziel der aktuellen Überarbeitung der Fluggastrechte besteht auch darin sicherzustellen, dass diese Rechte angewendet und durchgesetzt werden.“

Die Statistik stützt sich auf Daten, die von den nationalen Durchsetzungsstellen (NEB) der 28 Mitgliedstaaten sowie Islands, Norwegens und der Schweiz übermittelt wurden. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Berichts im Überblick:

Zahl der von den NEB registrierten Beschwerden, die sich auf die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nicht­beförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) stützen: 91 726 im Jahr 2010, 52 675 (2011) und 56 478 (2012).

Bezüglich Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, waren die NEB während des Berichtszeitraums eher zurückhaltend. In nur knapp über 1 % der Fälle wurden solche Sanktionen auch tatsächlich verhängt, was ein Beleg dafür ist, dass sie immer nur ein letztes Mittel darstellen, um den Vorschriften Geltung zu verschaffen.

Anwendung und Durchsetzung der von den NEB verhängten Sanktionen haben sich allerdings verbessert, so dass diese trotz ihrer Seltenheit inzwischen mehr darstellen als eine bloße Warnung auf dem Papier.

Zahl der Beschwerden, die sich auf die Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006) stützen: 128 (2010) und 111 (2011). 2012 stieg die Zahl auf 275, was allerdings keine neue Entwicklung, sondern ein rein statistischer Effekt und darauf zurückzuführen ist, dass in dem Jahr auch die Zahlen des Vereinigten Königreichs einflossen. Sanktionen gegen Fluggesellschaften wurden keine verhängt.

Um den Bericht einzusehen, klicken Sie bitte hier.

Hintergrundinformationen

Die Daten stützen sich auf die beiden folgenden Fluggastrechte-Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Die Kommission will mit Entschlossenheit dafür sorgen, dass die Bürger auf Flugreisen ihre Rechte wirksam wahrnehmen können. Zugleich ist sie bestrebt, gleiche Wettbewerbs­bedingungen zwischen den Luftfahrtunternehmen in der EU sicherzustellen. Sie setzt sich zu diesem Zweck u. a. für eine Veröffentlichung der von den Behörden der Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen ein. Die statistische Übersicht bietet eine Antwort auf Forderungen von verschiedenen Seiten (Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten, Luftfahrtbranche u. a.) nach verlässlichen Daten darüber, wie die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Bearbeitung und Durchsetzung von Beschwerden nachkommen.

Nächste Schritte

Am 13. März 2013 hatte die Kommission ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das Fluggästen neue und bessere Rechte garantieren soll. Diese Rechte betreffen zum einen die Information, Betreuung und anderweitige Beförderung von Reisenden, die an Flughäfen festsitzen, und zum anderen verbesserte Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen.

Der Vorschlag wird derzeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert.

Vizepräsident Kallas