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Die neue EU Fluggastrechte - Verordnung, die gegenüber der alten Verordnung die Anzahl der zu regulierenden Fälle deutlich reduzieren wird, ist vom deutschen Justizministerium abgelehnt worden. Die Mindeststandards der alten Regelung sollten beibehalten werden, meint ein Sprecher des Minsisteriums.

Hier finden Interessierte die vorgeschlagene Fassung der EU Kommission und die geänderte Fassung, wie sie vom EU Parlament in erster Beratung zur Abstimmung gebracht wurde:

EU Kommission Vorschlagsversion

EU Parlament Abstimmungsversion

 

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